Anmeldung
Festlegung der Aufnahmekriterien für neue Schülerinnen und Schüler in die 5. Klasse am Fördegymnasium Flensburg
Bezugnehmend auf § 24 Abs. 1 u. 2 Schulgesetz (Zuständige Schule) und § 63 Abs. 1 Nr. 18 (Aufgaben und Verfahren der Schulkonferenz), auf die Schulartverordnung Gymnasien § 4 und den Erlass des Bildungsministeriums über die „Festlegung der Aufnahmemöglichkeiten an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen sowie Empfehlungen zur Bestimmung der zuständigen Schule und der Aufnahmemerkmale“ in der Fassung vom 15.01.2015 (NBl. MBK. Schl.-H. S. 322), geändert durch Erlass vom 15. Januar 2015 (NBl. MSB. Schl.-H. S. 4). gelten folgende Grundsätze:
1. Die Eltern haben grundsätzlich das Recht zur „freien Schulwahl“, d. h. sie entscheiden sich nicht nur für die Schulart, sondern auch für eine Schule dieser Schulart, die ihr Kind besuchen soll. Die Schule kann die Aufnahme dennoch ablehnen, soweit wegen fehlender Aufnahmemöglichkeiten (§ 24 Abs. 1 SchulG) nicht alle Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden können.
2. Grundsätzlich gilt die Aufnahmekapazität von 29 Schülerinnen und Schülern pro Lerngruppe. Die Aufnahmekapazität im Rahmen der freien Schulwahl vermindert sich um die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die der Schule gem. § 24 Abs. 3 SchulG durch die Schulaufsichtsbehörde zugewiesen werden.
3. Eine Über- oder Unterschreitung ist nach Absprache mit der Schule und dem Schulträger und Festlegung durch die Schulaufsicht möglich.
Darüber hinaus legt die Schulkonferenz fest:
4. Neben der Aufnahmepflicht für Härtefälle werden Geschwisterkinder grundsätzlich vorrangig aufgenommen.
5. Sollte sich für ein Kind aufgrund der Ablehnung am Fördegymnasium eine Verlängerung des Schulweges bei Nutzung des ÖNPV von über einer Stunde ergeben, wäre auch das ein besonderer Aufnahmegrund.
6. Nach Vergabe der Schulplätze an die berücksichtigten Härtefälle und Geschwisterkinder werden die restlichen noch zu vergebenden Schulplätze durch ein Losverfahren bestimmt.
7. Dazu ruft der Schulleiter ein Mitglied des Vorstandes des Schulelternbeirats, ein Mitglied der Schülervertretung und die Orientierungsstufenleitung zu einer Sitzung zusammen, in der das Losverfahren durchgeführt wird.
8. Die Aufnahmekriterien werden auf der Homepage veröffentlicht.
Unterlagen zur Anmeldung Ihres Kindes
Das Sekretariat ist montags bis donnerstags in der Zeit von 08:00 bis 14:00 Uhr und freitags von 08:00 – 12:00 Uhr geöffnet, in den Zeiten der allgemeinen Schulferien nach telefonischer Absprache.
Bei der Anmeldung einer Schülerin oder eines Schülers am Fördegymnasium bitten wir um folgende Unterlagen:
Anmeldeschein (ausgefüllt von der Grundschule)
Anmeldung Fördegymnasium (BEIDE sorgeberechtigte Elternteile müssen diesen unterschreiben!) – Download
Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses/Entwicklungsbericht
Datenschutzerklärung – Download Kopie Geburtsurkunde oder Personalausweis Impfnachweis über die Masernschutzimpfung (oder ein Nachweis der Grundschule über das Vorliegen dieser)
ggf. Nachweis über ein Beratungsgespräch am Fördegymnasium ((verpflichtend) nur für SchülerInnen mit Gemeinschaftsschulempfehlung)
ggf.Nachweis über das Schwimmabzeichen Bronze (nur für die Sportklasse) ggf. Kopie Sorgerechtsbescheid bzw. Vormundschaft ggf. Kopie Legasthenie-Bestätigung
ggf. Anmeldung für die Schülerbeförderung (bei Wohnort Flensburg-Land) – Download
Alle sonstigen schulrelevanten Unterlagen erhalten wir auf dem Amtswege.
Für weitere Erläuterungen oder Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung unter 0461-852599.