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Hygienekonzept aktuell

Hygienekonzept für den Präsenzunterricht und die Aufsichten zum Schuljahresbeginn 2020/21
(25. August 2020)

1. Zugang zum Gebäude und Verlassen:

– Auf dem gesamten Schulgelände herrscht Maskenpflicht. Ausgenommen sind die Unterrichtsräume und die Pausenbereiche der Kohorten.

– SuS betreten und verlassen das Gebäude durch die zugewiesenen Eingänge.

– Sie begeben sich vor der ersten (bei verspätetem Beginn) zweiten Stunde direkt in die Klassenräume bzw. gehen zuerst zu ihren Schließfächern.

2. Unterricht:

Ein Jahrgang bildet eine Kohorte

–  In den ersten Wochen wird es keinen Fachraumunterricht geben, da die Räume als Klassenräume genutzt werden.

–  Die Sitzordnung wird auch bei Kursen festgelegt und durch die Klassen- /Kurslehrkraft verwahrt.

–  Änderungen in der Sitzordnung werden festgehalten.

–  Bei gesundheitlichen Problemen in Bezug auf die Atemwege, die z.B. durch bekannte Allergien o.ä. hervorgerufen werden, kann eine Selbstauskunft gegeben bzw. ein ärztlicher Nachweis beigebracht werden, die dokumentiert werden.

–  Personen mit Symptomen einer Covid-19-Erkrankung (z.B. Fieber, trockener Husten, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Halsschmerzen/-kratzen, Muskel- und Gliederschmerzen) gelten als krankheitsverdächtig, dürfen daher vorübergehend nicht am schulischen Präsenzbetrieb teilnehmen und sollen sich in ärztliche Behandlung zwecks diagnostischer Abklärung begeben. Gibt es diese oder andere Krankheitssymptome, so werden SuS nach Absprache mit den Eltern nach Hause entlassen. Volljährige SuS begeben sich selbstständig auf kürzestem Wege nach Hause.

–  Die Eltern entscheiden je nach Entwicklung der Symptome über den Schulbesuch. Dabei gilt die im Elternbrief festgehaltene Regelung (s.a. die Übersicht des Sozialministeriums vom 8.8.20).

–  Der Umgang mit vulnerablen Personen (Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte) folgt den Handlungsanweisungen des Ministeriums.

–  Die SuS werden jeweils zu Beginn einer neuen Woche in der 1. Stunde über die Regelungen belehrt (Abstand, Nutzung der Sanitäranlagen, zugewiesene Eingänge, Desinfektion/Handhygiene, Pausenzonen).

–  Es ist wichtig, dass engerer körperlicher Kontakt unter den Schülerinnen und Schülern vermieden wird.

–  Die Klassenraumtüren sind während des gesamten Unterrichtstages geöffnet.

–  Während des Unterrichts sind die oberen Lüftungsfenster immer geöffnet.

–  Es soll – soweit sinnvoll – von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, draußen zu unterrichten.

–  Es wird mindestens alle 15 Minuten ein großes Fenster geöffnet, sofern es nicht aufgrund der sommerlichen Witterung durchgängig geöffnet bleiben kann.

–  Die SuS verlassen nacheinander den Klassenraum.

–  Mund-Nase-Schutz-Masken sind im gesamten Gebäude zu tragen. Ausnahmen bedürfen einer (medizinischen) Begründung.

–  Freie Recherche oder Partner-/Gruppenarbeit findet nur in unmittelbarer Nähe zum Klassenraum statt.

–  Für Sport, Musik und DS gelten besondere Auflagen.

–  Sportlehrkräfte informieren ihre Klassen/Kurse über die geltenden Regelungen in der ersten Sportstunde.

–  Die Nutzung der Sanitärräume geschieht vorrangig während der Unterrichtszeit

–  In den Klassenräumen stehen bei den Waschbecken Seife + Handtücher bereit sowie Handdesinfektionsmittel (außer 5/6) bereit.

–  Schulfremde haben nur nach Genehmigung durch die Schulleitung Zutritt zu Klassen- und Fachräumen. Sie haben Maskenpflicht und halten die Abstände immer ein. Ihre Anwesenheit wird im Klassenbuch dokumentiert. Es wird ein „Besucherschein“ ausgefüllt und im Sekretariat abgegeben, der dort 4 Wochen archiviert wird.

–  Wenn sich solche Personen im Klassenraum aufhalten (z.B. Unterrichtsbesuche von Studienleitungen zu Ausbildungszwecken oder Betreuungslehrkräfte) müssen alle Anwesenden eine Maske tragen (§12 Corona-Bekämpfungsverordnung vom 22.08.20)

3. Pausen:

–  Die Pausenbereiche sind zugeteilt. Es werden 9 Bereiche (z.T. sichtbar) getrennt.

–  Nach dem Unterricht bringt die Lehrkraft die Klassen in den zugewiesenen Pausenbereich und achtet dabei darauf, dass Jahrgangskohorten sich nicht vermischen.

–  Oberstufenschülerinnen und Schüler dürfen in den Pausen in den Klassenräumen bleiben. Es wird aber empfohlen, sich nach draußen zu begeben.

–  Regenpausen werden im Klassenraum verbracht. Die Hofaufsichten unterstützen dann im Gebäude.

–  Die Oberstufenbücherei ist ausschließlich dem 13. Jgg. vorbehalten.

–  Die Lichthöfe sind für den 12. Jahrgang reserviert.

–  Es gilt, die Aufsichten sehr genau wahrzunehmen.

–  Die Pausenaufsichten achten besonders auf die Abstandsregeln zwischen den Kohorten (aktiv, präventiv, kontinuierlich!!!).

–  Die Nutzung der Netzschaukel (nur 1 Person!) ist erlaubt.

–  Die Klassen werden mit dem ersten Klingeln von den KuK von ihrem jeweiligen Pausenstandort abgeholt und in die Klassenräume geführt.

4. Flure

–  Es gilt eine „Verkehrsregelung“ für die Flure, die markiert ist.

–  Es wird rechts gegangen.

–  In den Fluren, in denen das durch die Trennung baulich „vorgegeben“ ist, wird entsprechend gegangen (unterer Flur hinter der Mensa rechts  Tierhaltung, R7, Physik, A1).

–  Umwege müssen dabei in Kauf genommen werden. 5. Mensa

–  Auf warmes Mittagessen wird bis September verzichtet, es sei denn, es stehen 2 Kräfte zur Ausgabe bereit.

–  Zum Mittagessen werden dann Jahrgangstische ausgewiesen.

–  In den Pausen gibt es einen Snack-Verkauf.

–  Die SuS stellen sich mit entsprechendem Abstand an, der von den Bodenmarkierungen vorgegeben wird.

–  Ein Aufenthalt an den Tischen ist nicht erlaubt.

 

6. Hygiene

–  Es gelten die Regeln der Handhygiene. Händewaschen ist ein effektives Mittel, um Infektionen vorzubeugen.

–  Husten- und Niesetikette wird eingehalten.

–  Maskenwechsel und -wäsche beachten

–  In den Klassenräumen ist Desinfektionsmittel vorhanden.

–  Die Räume werden täglich professionell gereinigt, die Türgriffe und Handläufe desinfiziert.

 

7. Hygienebeauftragte/r

– Der/die Hygienebeauftragte der Schule ist der Schulleiter, solange keine andere Person benannt wird.

 

8. Feuer-Alarm

– Bei Alarm ist das Gebäude schnellstmöglich auf dem kürzesten Wege zu verlassen. Die obigen Regeln sind aufgehoben. Es gelten die Pausenbereiche im hinteren Bereich des Schulhofs als Sammelpunkte für alle Jahrgänge.

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