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Miteinander mit Maske

Informationen aus dem Bildungsministerium

Prien: „Miteinander mit Maske!“

 

Bildungsministerin Karin Prien hat gestern (30. Oktober) die Landesverordnung zur Änderung der Schulen-Coronaverordnung verkündet. Die Verordnung aktualisiert die bisherige Schulen-Coronaverordnung und tritt heute in Kraft. Wichtigster Punkt ist die Regelung der Maskenpflicht im Unterricht. Die bisherigen Regelungen zur Maskenpflicht in Schulen auf Verkehrsflächen werden fortgeführt. Weiterhin gilt, befristet bis zum 30. November, für alle Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5 eine Maskenpflicht auch im Unterricht. Zusätzlich gilt in Landkreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in sieben Tagen eine Maskenpflicht im Unterricht auch für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4. Die Maskenpflicht betrifft den Schulhof, die Mensa, schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes sowie den Schulweg zwischen Bus- oder Bahnhaltestelle und Schule. Ebenso sind – wie bislang schon – die Veranstaltungen im Bereich der schulischen Ganztagsangebote einbezogen. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gibt auf seiner Internetseite unter www.schleswig-holstein.de/maskenpflicht-schule die Kreise und kreisfreien Städte bekannt, in denen laut Feststellung des Robert Koch-Institutes eine Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 von 50 pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tagesinzidenz) überschritten wird. Die Maskenpflicht für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 im Unterricht gilt in diesen Landkreisen und kreisfreien Städten solange, bis die 7-Tagesinzidenz sechs Tage in Folge unterhalb von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner lag.

„Unsere Schulen sind gut auf den Regelbetrieb unter Coronabedingungen und mit Alltagsmasken im Unterricht vorbereitet“, betont Bildungsministerin Karin Prien. Die Rückmeldungen an das Ministerium zeigten, dass gerade die jüngeren Kinder gut mit der Maskenpflicht zurecht kämen. Die Maskenpflicht sei ein wesentlicher Beitrag der Schulen in der gesamtgesellschaftlichen Anstrengung, die Covid-19-Pandemie zu bekämpfen. „Und selbstverständlich achten die Lehrkräfte darauf, dass die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, pädagogisch begleitet wird“, so die Ministerin weiter. Schülerinnen und Schüler könnten zum Beispiel selbstverständlich zwischendurch einen Schluck trinken. Besorgten Eltern von Grundschulkindern rät sie: „Sprechen Sie die Lehrkräfte oder Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin darauf an, wenn Ihr Kind mit dem Maskentragen im Unterricht nicht zurechtkommt.“

Auch Sport- und Musikunterricht sei unter strengen Hygieneauflagen weiterhin möglich. Die entsprechenden Hinweise würden gerade überarbeitet und den Schulen zeitnah zur Verfügung gestellt. „Beim Schulsport zum Beispiel kommt es darauf an, dass mit Abstand und wann immer möglich im Freien Sport getrieben wird. Die Fachanforderungen für den Sportunterricht werden im Sport ausgesetzt, aber die Schülerinnen und Schüler bekommen Bewegungsangebote“, so Prien. Kontakt- und Mannschaftssportarten dürften nicht mehr stattfinden, „aber ich weiß, dass unsere Sportlehrer im Land viele tolle Wege finden, damit die Schülerinnen und Schüler sich in dieser schwierigen Zeit bewegen und austoben können“, betonte die Ministerin.

Klassenfahrten dagegen seien gemäß der ab 2. November gültigen Landesverordnung derzeit nicht möglich.

Heute wurde zudem die Hochschulen-Coronaverordnung verkündet. „So, wie es wichtig ist, die Kitas und Schulen im Land offen zu halten, so arbeiten wir auch daran, den Hochschulen im Land Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Semester zu schaffen“, sagt Wissenschaftsministerin Prien. Der Lehrbetrieb an den Hochschulen müsse grundsätzlich in digitaler Form stattfinden. Prüfungen blieben aber unter Einhaltung des Mindestabstands in Präsenz zulässig. Ebenso in Präsenz können praktische Lehrveranstaltungen sowie Lehrveranstaltungen der künstlerischen Hochschulen stattfinden, die digital nicht möglich sind. Um den Studienanfängerinnen und -anfängern einen guten Start in das Studium zu ermöglichen, dürfen auch Lehrveranstaltungen für die 1. Fachsemester in Kohorten in Präsenz stattfinden. „An unseren Hochschulen gilt bis auf wenige Ausnahmen eine Maskenpflicht“, so Karin Prien, die den Hochschulen des Landes eine hervorragende Vorbereitung und ein pragmatisches und geordnetes Management der Corona-Krise im Hochschulbereich attestierte. Die Mensen der Hochschulen würden geschlossen und der Zugang zu Bibliotheken und studentischen Arbeitsplätzen werde auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt.

„Mir ist bewusst, dass dies uns allen sehr viel abverlangt“, betont Prien. Weder das Maskentragen noch Kontaktbeschränkungen seien angenehm, aber dies sei der Beitrag, den Schulen und Hochschulen in Zeiten der Pandemie leisten könnten, um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen. „In Bildung und Wissenschaft wird Gemeinsinn großgeschrieben. Das merken wir jeden Tag an unseren Schulen und Hochschulen im Land. Lassen Sie uns in den kommenden Wochen gemeinsam für unsere Gemeinschaft und gegen das Virus arbeiten“, rief Prien die Menschen an Schulen und Hochschulen auf.

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: David Ermes | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur | Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-5805 | Telefax 0431  988- 5903 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de  | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de

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