Schwerpunkte
Module
für die
Orientierungs-
stufe
Fördern
Unser Ziel ist es, unsere Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten bestmöglich zu fördern.
Der Unterricht ist so angelegt, dass Übungs-, Sicherungs- und Vertiefungsphasen den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, Wissen und Fertigkeiten zu festigen bzw. zu entwickeln und auszubauen.
Erkennen und Beheben von Defiziten:
Nichtverstehen oder fehlerhafte Anwendung von Lernstoff kann meistens im Unterricht abgestellt werden.
Trotzdem kommt es vor, dass bestimmte Kenntnisse nicht vorhanden und Fertigkeiten nicht beherrscht werden und sich gerade in Fächern, in denen Vorkenntnisse zum Verständnis komplexerer Zusammenhänge notwendig sind, Probleme ergeben.
Oft hilft ein Gespräch zwischen der Lehrkraft und den Schülerinnen bzw. Schülern und gegebenenfalls mit den Eltern. Kurzfristige Maßnahmen können vereinbart werden.
Erkennen von und Umgehen mit besonderen Begabungen:
Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen sind hochbegabt, überdurchschnittlich begabt oder haben spezielle Interessen. Sie können sich, müssen sich aber nicht zwangsläufig in der Schule durch besondere Leistungsstärke hervortun.
Damit sich ihr Potential unabhängig davon positiv entwickeln und ausformen kann, wollen wir die jeweils geeignete(n) Maßnahme(n) ermitteln. Dies kann z.B. die vertiefende Arbeit zu Unterrichtsthemen sein, die Teilnahme an Wettbewerben, am Enrichment-Programm, die Mitarbeit in Schulvorhaben oder auch ein Praktikum bei außerschulischen Einrichtungen wie Fachhochschule oder Universität.
Grundsätzliches Verfahren bei Förderbedarf:
Auf der Grundlage der Ergebnisse einer frühen Leistungsstandabfrage erhalten wir bei den Pädagogischen Konferenzen im Herbst einen ersten Gesamteindruck von unseren Schülerinnen und Schülern.
Es folgt eine Besprechung der Ergebnisse mit den Schülerinnen bzw. Schülern und gegebenenfalls mit den Eltern – z.B. am folgenden Elternsprechtag. Absprachen und die Dokumentation der möglicherweise notwendigen und leistbaren Fördermaßnahmen finden danach zwischen Schülerin bzw. Schüler, Eltern und Fachlehrkraft statt.
Die Halbjahreszeugnisse geben verbindliche Rückmeldung über den Leistungsstand und damit auch über den Erfolg oder Misserfolg der vereinbarten Fördermaßnahmen. Daraus kann sich der Bedarf für eine Nachsteuerung ergeben.
In zeitlicher Nähe zu den Zeugnissen findet ein Elternsprechtag für die Klassenstufen 5, 6 und 7 statt.
Eine weitere Leistungsstandabfrage für alle Klassenstufen ist um die Osterferien terminiert, für die anderen Klassenstufen wird das oben beschriebene Verfahren ohne Konferenz und Elternsprechtag angewandt.
Der erfolgreiche Aufstieg bzw. die Versetzung in die nächsthöhere Klassenstufe wird auf diese Weise hoffentlich im Sommerzeugnis festgestellt werden können.
Besonderes Verfahren zur Förderung der Deutsch- und Mathematikkenntnisse in der Orientierungsstufe:
Aufgrund unserer Erfahrung kommen die Schülerinnen und Schüler mit recht unterschiedlichen Kenntnissen in Bezug auf die deutsche Sprache zu uns.
Um diese Problematik frühzeitig gezielt angehen zu können, bemühen wir uns, der 5.Klasse eine Stunde Zusatztraining bei der Deutschlehrkraft der Klasse für besonders zu fördernde Schülerinnen und Schüler geben.
Ein Zusatztraining wird für Mathematik soll im 1. Halbjahr der 6. Jahrgangsstufe durchgeführt werden.
Fahrten am
Fördegymnasium
Fahrtenkonzept
(BESCHLUSS durch die SCHULKONFERENZ vom 03.12.2015)
Das neue Fahrtenkonzept gilt ab Januar 2016.
Das Fahrtenkonzept gilt für die Sek I und Sek II.
In der Sek I finden obligatorische Klassenfahrten in der Orientierungsstufe (6.Klasse) und in der Mittelstufe (7./10.Klasse) statt.
Studienfahrten (Sek II):
Diese Fahrten sind unterrichtsgebunden und obligatorisch.
Für das Zustandekommen der Studienfahrten gilt folgende Prioritätenskala:
- profilfachgebundene Fahrt,
- klasseninterne Fahrt,
- klassenübergreifende Fahrt.
Austauschfahrten:
Die Austauschmaßnahmen betreffen in der Regel nur Lerngruppen oder Teile von Lerngruppen bzw. Klassen.
Die Teilnahme ist freiwillig.
Außerschulische Lernorte
Planungen für Fahrten zum Aufsuchen außerschulischer Lernorte sind mit den Eltern abzustimmen. Eine Zusammenlegung von Schulausflügen zu einer mehrtägigen Fahrt ist außerhalb der Vorhabentage am Schuljahresende nicht zugelassen. In der Sek I dürfen die Kosten 50 € pro Schuljahr nicht überschreiten, sollten aber so gering wie möglich gehalten werden. In der Sek II wird keine Preisgrenze festgelegt. Die Kosten sollten aber so gering wie möglich gehalten werden. Die Klassenleitung wird von den Kolleginnen und Kollegen über die anfallenden Kosten informiert.
Die schulinternen „Richtlinien für Wandertage“ (s.Schulkonferenz vom 28.05.2015) und entsprechende Erlasse sind zu beachten.
Jahrgangsfahrten müssen im vorgegebenen Zeitfenster parallel stattfinden.
Außerhalb des Fahrtenkonzepts bietet die Schule jahrgangsübergreifend Möglichkeiten zur individuellen Teilnahme an folgenden Fahrten an: Projekte des Programms Erasmus+, Austausch mit dem Colegio Porto Seguro in São Paulo (Brasilien), Besuch des Blue Lake Fine Arts Camp (Michigan, USA) und die Probenfreizeit der Musik in Noer.
Übersicht über die Fahrten in Sek I und Sek II:
Klasse 6
Schleswig-Holstein, Juli bis September, maximal 5 Tage, Kosten maximal 180 Euro (inkl. Transport, Verpflegung, Unterkunft, Eintrittsgelder)
Klasse 7
Rantum, vor den Sommerferien, 5 Tage, 200 Euro
Klasse 8
Dänemark-Austausch, Herbst, 5 Tage, 100 Euro
Klasse 9
England-Austausch, Herbst/Frühjahr, ca. 8 Tage, 350 Euro
Klasse 10
Berlin, Herbst, maximal 5 Tage, 310 Euro (Die tägliche Verpflegung muss ab einschließlich Klasse 10 mindestens Halbpension beinhalten.)
Klasse 10/11
Moskau-Austausch, Frühjahr/Herbst, ca. 12 Tage, 400 Euro
Frankreich-Austausch, September, 11 Tage, 360 Euro
Oberstufe
Skifahrt (E) Januar/Februar, ca. 7 Tage, 440 Euro
Studienfahrt (Q3), Herbst, ca. 8 Tage, 550 Euro