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Klasse 5 bis 10

Stand 25.11.25

Entschuldigungsverfahren in der SEK I

1. Krankmeldung

Alle Schülerinnen und Schüler werden durch die Erziehungsberechtigten über WebUntis bis spätestens 07:30 Uhr krankgemeldet.

2. Entschuldigungsverfahren

Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 werden schriftlich von einem Erziehungsberechtigten mittels Schulplaner entschuldigt.

Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 7 – 10 führen ein Entschuldigungsheft, in das die versäumten Stunden bzw. Tage eingetragen werden. Spätestens zwei Tage nach Wiederaufnahme des Unterrichts legt die Schülerin bzw. der Schüler den Schulplaner bzw. das ausgefüllte Entschuldigungsheft bei der Klassenlehrkraft vor. Anderweitige Bestätigungen (Arztbesuch, Attest, Vorstellungsgespräch o. ä.) werden dem Schulplaner bzw. dem Entschuldigungsheft beigefügt. Mittels des Entschuldigungsheftes bzw. des Schulplaners wird das Fehlen also „offiziell entschuldigt“. Die Klassenlehrkräfte nehmen daraufhin einen entsprechenden Vermerk auf WebUntis vor.

Nicht hinreichend begründete Fehlzeiten, die die Schülerin bzw. der Schüler selbst zu vertreten hat, gelten als unentschuldigt. In begründeten Fällen kann ein ärztliches Attest verlangt werden (siehe Schulkonferenzbeschluss vom 13.11.2025).

3. Beurlaubungen

Beurlaubungen bis zu zwei Unterrichtstagen erfolgen auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin bzw. des volljährigen Schülers durch die Klassenlehrkraft. Für eine längerfristige Beurlaubung oder eine Beurlaubung unmittelbar vor bzw. nach den Ferien wird ein schriftlicher Antrag bei der Schulleitung gestellt.

4. Absentismus

Klassen- und Fachlehrkräfte sind routinemäßig im Austausch bei Auffälligkeiten (z. B. Versäumnis an bestimmten Tagen oder nur zu bestimmten Stunden) oder insgesamt gehäufterAbwesenheit. Hier greift bereits frühzeitig die Regelung für Maßnahmen zur Absentismusprävention. Stufenleitungen und Schulsozialarbeit werden informiert. Bei mehr als 40 Tagen Abwesenheit erfolgt über die Klassenlehrkräfte eine Rückmeldung an das Sekretariat. Näheres findet sich in den Handlungsempfehlungen zum Vorgehen bei Schulabwesenheit in der Stadt Flensburg (s. https://www.flensburg.de/media/custom/2306_141_1.PDF?1462176381, 18.11.2025).

5. Dokumentation der Fehlzeiten

Die Fehlzeiten werden zu den jeweiligen Zeugnisterminen von den Klassenleitungen erfasst und von WebUntis in School-SH übertragen. Beschlossene Maßnahmen bei Auffälligkeiten (z. B. Attestpflicht) werden dokumentiert und in der Schülerakte abgelegt.

Oberstufe

Stand 25.11.25

Entschuldigungsverfahren in der SEK II

1. Krankmeldung

Alle Schülerinnen und Schüler werden durch die Erziehungsberechtigten über WebUntis bis spätestens 07:30 Uhr krankgemeldet.

Volljährige Schülerinnen und Schüler melden sich über itslearning oder WebUntis bis spätestens 07:30 Uhr krank. Nicht volljährige Schülerinnen und Schüler werden durch die Erziehungsberechtigten über WebUntis bis spätestens 07:30 Uhr krankgemeldet.

Verpasst eine Schülerin oder ein Schüler aus Krankheitsgründen einen Leistungsnachweis, so informiert diese bzw. dieser bis 07:30 Uhr am Tag des Leistungsnachweises zusätzlich die jeweilige Fachlehrkraft über das Fehlen.

2. Entschuldigungsverfahren

Jede/r Schüler/in führt ein Entschuldigungsheft, in das Fehlzeiten und Beurlaubungen eingetragen werden, und trägt auch die Verantwortung für die Aufbewahrung.

In der Entschuldigung/Beurlaubung sind der Zeitraum des Fehlens, der Grund des Fehlens und die versäumten Unterrichtsstunden angegeben.

Spätestens zwei Tage nach Wiederaufnahme des Unterrichts legt die Schülerin bzw. der Schüler das ausgefüllte Entschuldigungsheft bei der Klassenlehrkraft vor. Anderweitige Bestätigungen (Arztbesuch, Attest, Vorstellungsgespräch o. ä.) werden dem Entschuldigungsheft beigefügt. Die Klassenlehrkraft zeichnet die Kenntnisnahme ab und entscheidet darüber, ob das Fernbleiben hinreichend begründet ist und nimmt daraufhin einen entsprechenden Vermerk auf WebUntis vor.

Unabhängig davon wird das Heft von der Schülerin oder dem Schüler den Fachlehrkräften des versäumten Fachunterrichts zur Unterschrift vorgelegt.

Nicht hinreichend begründete Fehlzeiten, die die Schülerin bzw. der Schüler selbst zu vertreten hat, gelten als unentschuldigt. In begründeten Fällen kann ein ärztliches Attest verlangt werden (siehe Schulkonferenzbeschluss vom 13.11.2025).

Für das Fehlen bei einem Nachtermin eines Leistungsnachweises wird zusätzlich zur Entschuldigung eine ärztliche Bescheinigung benötigt. Das Fehlen wird durch eine in das Entschuldigungsheft eingeklebte ärztliche Bescheinigung attestiert, die der Fachlehrkraft zur nächstmöglichen Kursstunde vorgelegt wird. Wenn keine schriftliche Begründung und ärztliche Bescheinigung für das Versäumnis bei einem Nachschreibtermin vorliegen, gilt das Fehlen als unentschuldigt. Bei unentschuldigtem Fehlen kann die fehlende Leistung mit der Note ungenügend bewertet werden.

3. Beurlaubungen

Beurlaubungen bis zu zwei Unterrichtstage erfolgen auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin bzw. des volljährigen Schülers durch die Klassenlehrkraft. Für eine längerfristige Beurlaubung oder eine Beurlaubung unmittelbar vor bzw. nach den Ferien wird ein schriftlicher Antrag bei der Schulleitung gestellt.

4. Absentismus

Klassen- und Fachlehrkräfte sind routinemäßig im Austausch bei Auffälligkeiten (z. B. Versäumnis an bestimmten Tagen oder nur zu bestimmten Stunden) oder insgesamt gehäufter Abwesenheit. Hier greift bereits frühzeitig die Regelung für Maßnahmen zur Absentismusprävention. Stufenleitungen und Schulsozialarbeit werden informiert. Bei mehr als 40 Tagen Abwesenheit erfolgt über die Klassenlehrkräfte eine Rückmeldung an das Sekretariat. Näheres findet sich in den Handlungsempfehlungen zum Vorgehen bei Schulabwesenheit in der Stadt Flensburg (s. https://www.flensburg.de/media/custom/2306_141_1.PDF?1462176381, 18.11.2025).

5. Dokumentation der Fehlzeiten

Die Fehlzeiten werden zu den jeweiligen Zeugnisterminen von den Klassenleitungen erfasst und von WebUntis in School-SH übertragen. Beschlossene Maßnahmen bei Auffälligkeiten (z.B. Attestpflicht) werden dokumentiert und in der Schülerakte abgelegt.

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